Update von Customer Alliance zur DSGVO
Wie Sie vermutlich wissen tritt am 25. Mai 2018 die neue Datenschutzgrundverordnung, besser bekannt als DSGVO, in Kraft.
Wie jedes Unternehmen, das mit personenbezogenen Daten von EU-Bürgern in Kontakt kommt, hat auch Customer Alliance alles dafür getan, die Einhaltung der DSGVO fristgerecht zu gewährleisten. Tausende Unternehmen weltweit verlassen sich auf uns als Partner – dieses Vertrauen wissen wir sehr zu schätzen und dementsprechend ernst nehmen wir auch den Datenschutz. Heute möchten wir Sie zu diesem Thema auf den neuesten Stand bringen. Was haben wir im Hinblick auf die neue DSGVO getan – und was müssen Sie tun?
Wie hat sich Customer Alliance auf die DSGVO vorbereitet?
Wir haben zahlreiche Änderungen an unserem Produkt vorgenommen, um sicherzustellen, dass unsere Lösung den Anforderungen der neuen DSGVO entspricht.
Hier sehen Sie alle Neuerungen im Überblick:
- Regeln zum Löschen personenbezogener Daten: Von nun an ist es möglich, Kundendaten direkt in Ihrem Account – automatisch nach einem individuell vordefinierten Zeitraum – zu löschen. Persönliche Daten wie Name und E-Mail-Adresse werden nach einem bestimmten Zeitraum entfernt, die bereits abgegebenen Bewertungen bleiben selbstverständlich erhalten.
- Entfernen personenbezogener Daten: Die neue DSGVO verlangt das Entfernen der Namen jener Personen, die Bewertungen auf externen Plattformen geschrieben haben. Diese Neuerung haben wir bereits umgesetzt. Sie können den Namen des Verfassers nur sehen, wenn Sie auf den original Bewertungs-Link der ursprünglichen Seite klicken.
- Aktualisierte DSGVO Datenverarbeitungs-Vereinbarung und Datenschutzbestimmungen: Wir haben unsere Datenverarbeitungs-Vereinbarung an die Anforderungen der DSGVO angepasst. Unsere neuen Datenschutzbestimmungen sind vor kurzem in Kraft getreten.
- Datenschutz-Prüfung abgeschlossen: Wir haben eine externe Datenschutzprüfung erfolgreich abgeschlossen, um sicherzustellen, dass all unsere Prozesse, Daten und Lösungen DSGVO-konform sind.
- Interne Datenschutzbestimmungen: Alle unsere Mitarbeiter haben unsere aktualisierten, internen Datenschutzbestimmungen gelesen und unterzeichnet. So gewährleisten wir die höchstmögliche Sicherheit und den optimalen Umgang mit personenbezogenen Daten.
- TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter: als neuer Datenschutzbeauftragter steht Hans-Christian Widegreen Customer Alliance seit März 2018 zur Seite. Er ist TÜV-zertifiziert und unterstützt uns bei der Umsetzung aller notwendigen Änderungen. Unsere Datenschutzkoordinatorin Franziska Freitag und Herrn Widegreen erreichen Sie unter dataprotection@customer-alliance.com
- Double-Opt-In Funktion: Das Sammeln von Newsletter-Abonnenten für Ihre Datenbank ist nur noch möglich, wenn der Kunde via Double-Opt-In-Verfahren zustimmt.
Bevorstehende Maßnahmen:
- IT Penetrationstest: Wir werden von internen zu externen Penetrationstests wechseln. Externe Unternehmen werden versuchen uns zu “hacken”, um mögliche Sicherheitslücken zu identifizieren und die Sicherheit Ihrer Daten weiter zu verbessern.
- Datenschutzaufsichtsbehörde informieren: Am 25. Mai 2018 werden wir die Datenschutzaufsichtsbehörde über unsere neuen Datenschutzbestimmungen und Datenschutzbeauftragten informieren.
Deutschland (der Firmensitz von Customer Alliance) gehört zu den Ländern mit den höchsten Datenschutzauflagen für Unternehmen innerhalb der EU. Wir waren schon immer gut gewappnet für die kommenden Änderungen der neuen DSGVO, die wir bis zum 25. Mai 2018 vollständig umgesetzt haben werden.
Was müssen Sie tun?
Während es uns nicht möglich ist, Sie in Rechtsfragen zur neuen DSGVO zu beraten und Ihnen Empfehlungen über nötige Maßnahmen auszusprechen, raten wir Ihnen jedoch, sich mit den Änderungen vertraut zu machen. Informieren Sie sich auf der offiziellen Webseite der Europäischen Kommission und nehmen Sie die Dienste eines Anwalts oder Datenschutzbeauftragten in Anspruch.
Aufgrund der Übertragung personenbezogener Informationen an Customer Alliance durch die Nutzung unseres Tools, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass jeder unserer Kunden eine Datenverarbeitungs-Erklärung mit uns eingeht.
Bitte akzeptieren Sie die folgende Erklärung vor dem 25. Mai 2018, um sicherzustellen, dass Sie die Vorgaben der DSGVO erfüllen.
Loggen Sie sich ein und bestätigen Sie die neue Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 der DSGVO.
Mit besten Grüßen,
Torsten Sabel (COO)